|
    

Startseite
Beitrag suchen
Rechtsanwälte
Kontakt
Leistungsbeschreibung
Impressum
Partnerschaft:
Eurojuris-International
Eurojuris-Deutschland
Eurojuris-Law-Journal
Hypothekenrecht eV.
Deutsch-Türkisch eV.
Berliner-Kanzleien
www4jur |
| | |
Leistungsbeschreibung
Die Kommission „Forderungseinziehung im Ausland“
Die Kommission „Forderungseinziehung im Ausland“ wurde im Jahre 2000 in
Oslo gegründet, um den Erfahrungsaustausch innerhalb von Eurojuris
International und den angeschlossenen Landesverbänden sowie den
Mitgliedskanzleien zu erleichtern und zu verbessern. In der
Arbeitsgruppe, die mindestens zwei Mal jährlich tagt, werden spezifische
Themen aufgearbeitet und rechtsvergleichend erörtert. Die Mitglieder der
Kommission erstellen Länderberichte, die sukzessive hier veröffentlicht
werden sollen. Die Arbeitsgruppe ist aus einer bereits seit längerem
informatorisch bestehenden Gruppe hervorgegangen, die seit 1998
zusammenarbeitet. Diese Gruppe hat im Mai 2000 ein Seminar zur
Forderungsbeitreibung organisiert, das in Paris statt fand. Aus dieser
Veranstaltung ist im Herbst 2000 eine rechtsvergleichende
Veröffentlichung zu vorläufigen Vollstreckungsmaßnahmen hervorgegangen
(siehe unter
Artikel/Publikationen). Weitere Seminare zur
Internationalen Forderungsbeitreibung werden folgen (siehe
Mitteilungen). Einzelne Mitglieder der Kommission sind an den
Vorarbeiten für das neue europäische Zivilverfahrensrecht beteiligt und
haben auf Einladung der französischen Regierung an den Beratungen für
die Neuordnung der justitiellen Zusammenarbeit in Europa teilgenommen.
Die Kommission hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Erfahrungsaustausch
über Beitreibungsverfahren, Vollstreckungsverfahren und
Insolvenzverfahren voranzutreiben. In die Überlegungen sollen jeweils
praktische Aspekte einfliessen. So werden sukzessive Erfahrungen
zusammengestellt, die zu folgenden Themen bestehen:
Wie
finde ich einen Schuldner?
Wie
kann Vollstreckungsvereitelung durch Wohnsitzwechsel begegnet werden?
Wie
können erfolgreich Bankkonten gepfändet werden?
Wie
können Sicherheiten verwertet werden?
Welche
Sicherheiten existieren in den Mitgliedsländern der EU und welche
praktische
Bedeutung
haben sie?
Welche
Kosten fallen bei der Forderungsbeitreibung an?
Können
entstehende Kosten auf den Schuldner umgelegt werden?
Die Kommission betrachtet ihre Aufgabe allerdings nicht nur darin,
Verfahrens- und Vollstreckungsmöglichkeiten aufzuzeigen, sondern sie
möchte auch präventive Massnahmen vorstellen und vergleichen, die im
grenzüberschreitenden Verkehr helfen sollen, Forderungen durchzusetzen.
Sie beschäftigt sich demgemäß auch mit dem im Rechtsverkehr üblichen
Sicherheiten, wie Hypotheken, Bürgschaften, Garantien, Pfandrechten,
Sicherungsabtretungen, Patronatserklärungen, Akkreditiven etc.
Die Kommission und ihre Mitglieder befassen sich mit den Problemen der
internationalen Forderungsbeitreibung. Die Erfahrungen und Berichte
werden der Allgemeinheit und den Mitgliedern des Netzwerkes Eurojuris
International zugänglich gemacht. Das Netzwerk gewährleistet
anschliessend eine weitgehend flächendeckende anwaltliche Vertretung vor
Ort, was für die Effizienz von Vollstreckungsverfahren von grosser
Bedeutung ist. Auf diese Weise können in verschiedenen Ländern
zeitgleich koordinierte Vollstreckungs- und Verwertungsmaßnahmen
betrieben werden.
Kanzlei Dr. Hök, Stieglmeier & Kollegen
Ansprechpartner: Dr.Götz-Sebastian Hök
Eschenallee 22,
14050 Berlin
Tel.: 00 49 (0) 30 3000 760-0
Fax: 00 49 (0) 30 3000 760 33
e-mail: kanzlei@dr-hoek.de
http://www.dr-hoek.de
|