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Internationale Forderungsbeitreibung

From Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök


Die internationale Forderungsbeitreibung ist ein schwieriges Geschäft, denn durch die Berührung mit verschiedenen Rechtsordnungen entstehen im Einzelfall vielfältige Zweifelsfragen, die durch die bestehenden internationalen Übereinkommen und Verordnungen nur selten vollständig beantwortet werden. Die Internationale Forderungsbeitreibung muss unterschiedliche Rechtsordnungen und –kulturen berücksichtigen. Fragen nach dem anwendbaren materiellen Recht und dem maßgeblichen Prozeß- und Vollstreckungsrecht sind zu beantworten und ggf. gegeneinander zu gewichten. Es kann von Vorteil sein, im Ausland zu klagen, es kann aber auch Nachteile in sich bergen, die durch ein inländisches Verfahren vermieden werden. Unterschiedliche Kostenregelungen, die jeweilige Verfahrensdauer, die vielfältigen Vollstreckungsmöglichkeiten und Unterschiede im materiellen Recht sind zu beachten. Kenntnisse von summarischen Verfahren (z.B. gerichtliche Mahnverfahren), vorläufigen Vollstreckungsmöglichkeiten und so profanen Dingen wie dem Bestehen von Melderegistern können die Forderungsbeitreibung erheblich erleichtern. Die internationale Forderungsbeitreibung unterliegt besonderen Bedingungen, deren Bewältigung eine sorgfältige Vorbereitung und Information voraussetzt. Zu prüfen sind:

Gerichtsstandsklauseln
Rechtswahlklauseln
Handfeste Informationen zu der Rechtsform des jeweiligen 
   Schuldners und den Vertretungsverhältnissen
Lieferbestätigungen oder –nachweise
Devisenbeschränkungen
Steuerliche Besonderheiten
Verfahrenskosten
Verfahrensdauer
Vollstreckungsmöglichkeiten
Anerkennungsmöglichkeiten inländischer Titel im Vollstreckungsstaat
Bestehende Sicherheiten und ihre Verwertung

Die Gruppe "International Litigation" trifft sich alljährlich zwei Mal, um Erfahrungen auszutauschen, damit ihre Mitglieder auf die wesentlichen Fragen unverzüglich antworten können. Es versteht sich von selbst, daß es nicht selbstverständlich ist, Erfahrungen in verschiedenen Rechtsordnungen zu besitzen. Dies haben die Mitglieder der Gruppe zum Anlaß genommen, sich zu organisieren und die Internationale Prozessführung und Vollstreckung nicht vom Zufall abhängig zu machen. 

Dabei beläßt es die Gruppe nicht damit bewenden, sich um Fragen der Prozeßführung zu kümmern. Das Eurojuris-Produkt beinhaltet zugleich Fragen der Forderungsbesicherung durch Eigentumsvorbehaltsvereinbarungen, Bürgschaftsregelungen etc.

Auf den Seiten der Kommission "International Litigation & Safer Export" werden in Zukunft die Länderberichte der Kommissionsmitglieder vorgestellt.

LAW OFFICE Dr. Hök, Stieglmeier & Kollegen
Contact: Advocate Dr.Götz-Sebastian Hök
Eschenallee 22,
14050 Berlin
Tel.: 00 49 (0) 30 3000 760-0
Fax: 00 49 (0) 30 3000 760 33
e-mail: kanzlei@dr-hoek.de