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Januar 2009
 


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Die Kommission „Forderungseinziehung im Ausland“

Die Kommission „Forderungseinziehung im Ausland“ wurde im Jahre 2000 in Oslo gegründet, um den Erfahrungsaustausch innerhalb von Eurojuris International und den angeschlossenen Landesverbänden sowie den Mitgliedskanzleien zu erleichtern und zu verbessern. In der Arbeitsgruppe, die mindestens zwei Mal jährlich tagt, werden spezifische Themen aufgearbeitet und rechtsvergleichend erörtert. Die Mitglieder der Kommission erstellen Länderberichte, die sukzessive hier veröffentlicht werden sollen. Die Arbeitsgruppe ist aus einer bereits seit längerem informatorisch bestehenden Gruppe hervorgegangen, die seit 1998 zusammenarbeitet. Diese Gruppe hat im Mai 2000 ein Seminar zur Forderungsbeitreibung organisiert, das in Paris statt fand. Aus dieser Veranstaltung ist im Herbst 2000 eine rechtsvergleichende Veröffentlichung zu vorläufigen Vollstreckungsmaßnahmen hervorgegangen (siehe unter Artikel/Publikationen). Weitere Seminare zur Internationalen Forderungsbeitreibung werden folgen (siehe Mitteilungen). Einzelne Mitglieder der Kommission sind an den Vorarbeiten für das neue europäische Zivilverfahrensrecht beteiligt und haben auf Einladung der französischen Regierung an den Beratungen für die Neuordnung der justitiellen Zusammenarbeit in Europa teilgenommen.
Die Kommission hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Erfahrungsaustausch über Beitreibungsverfahren, Vollstreckungsverfahren und Insolvenzverfahren voranzutreiben. In die Überlegungen sollen jeweils praktische Aspekte einfliessen. So werden sukzessive Erfahrungen zusammengestellt, die zu folgenden Themen bestehen:

Wie finde ich einen Schuldner?
Wie kann Vollstreckungsvereitelung durch Wohnsitzwechsel begegnet werden?
Wie können erfolgreich Bankkonten gepfändet werden?
Wie können Sicherheiten verwertet werden?
Welche Sicherheiten existieren in den Mitgliedsländern der EU und welche praktische Bedeutung haben sie?
Welche Kosten fallen bei der Forderungsbeitreibung an?
Können entstehende Kosten auf den Schuldner umgelegt werden?

Die Kommission betrachtet ihre Aufgabe allerdings nicht nur darin, Verfahrens- und Vollstreckungsmöglichkeiten aufzuzeigen, sondern sie möchte auch präventive Massnahmen vorstellen und vergleichen, die im grenzüberschreitenden Verkehr helfen sollen, Forderungen durchzusetzen. Sie beschäftigt sich demgemäß auch mit dem im Rechtsverkehr üblichen Sicherheiten, wie Hypotheken, Bürgschaften, Garantien, Pfandrechten, Sicherungsabtretungen, Patronatserklärungen, Akkreditiven etc.

Die Kommission und ihre Mitglieder befassen sich mit den Problemen der internationalen Forderungsbeitreibung. Die Erfahrungen und Berichte werden der Allgemeinheit und den Mitgliedern des Netzwerkes Eurojuris International zugänglich gemacht. Das Netzwerk gewährleistet anschliessend eine weitgehend flächendeckende anwaltliche Vertretung vor Ort, was für die Effizienz von Vollstreckungsverfahren von grosser Bedeutung ist. Auf diese Weise können in verschiedenen Ländern zeitgleich koordinierte Vollstreckungs- und Verwertungsmaßnahmen betrieben werden.

Kanzlei Dr. Hök, Stieglmeier & Kollegen
Ansprechpartner: Dr.Götz-Sebastian Hök
Eschenallee 22,
14050 Berlin
Tel.: 00 49 (0) 30 3000 760-0
Fax: 00 49 (0) 30 3000 760 33
e-mail: kanzlei@dr-hoek.de
http://www.dr-hoek.de







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